Skip to navigation Skip to main content

Genehmigungen für Promotionaktionen?

Wir kümmern uns darum!

Für die Durchführung von Promotionaktionen in Deutschland oder Österreich ist in den meisten Fällen eine Genehmigung erforderlich.
ST-PROMOTIONS kennt die unterschiedlichen Voraussetzungen und weiß, welche Schritte notwendig sind, um eine reibungslose Freigabe zu erhalten.

In Deutschland gilt grundsätzlich: Eine behördliche Genehmigung ist erforderlich, sobald eine öffentliche Veranstaltung geplant ist – aber auch private Events, die Auswirkungen auf die Öffentlichkeit haben können, benötigen eine Freigabe. Bei Indoor-Promotions ist in der Regel die Zustimmung des Betreibers oder Eigentümers der Location einzuholen.

Je nach Kommune und Bundesland gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Hinzu kommt: Auch die Art der Promotion bestimmt den Genehmigungsaufwand. Wird Alkohol ausgeschenkt, ist eine Konzession nach Gaststättenrecht notwendig.

Laute Musik erfordert gegebenenfalls eine Genehmigung nach Immissionsschutzrecht. Und bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik muss ein Lizenzvertrag mit der GEMA vorliegen.

Für On-Street-Promotions wiederum ist eine Sondernutzungsgenehmigung nach Straßenverkehrsrecht erforderlich. Auf privaten Flächen entscheidet der Eigentümer. Werden Foto- oder Filmaufnahmen gemacht, gilt es zudem, die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu wahren.

ST-PROMOTIONS kennt die richtigen Ansprechpartner, Abläufe und Formalien. Wir sorgen dafür, dass Ihre Promotionaktionen nicht nur kreativ überzeugen, sondern auch rechtlich einwandfrei umgesetzt werden.

Logo ST-Promotions oHG